AGB

AGB – Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung/Vertrag
Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Freiburger Projektzirkus FROG den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Die Anmeldung erfolgt über das Anmeldeformular auf der Internetpräsens des Freiburger Projektzirkus FROG und erfolgt durch den Anmeldenden für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtungen der Anmeldende wie für die eigenen Vertragsverpflichtungen einsteht.

2. Leistungen
Der Umfang der vertraglichen Leistung ergibt sich aus den Beschreibungen der Ausschreibung. Hierzu gehören Prospekte, der Internetauftritt, Flyer und Plakate. Für Druckfehler in Prospekten, Anzeigen, Internetauftritt kann keine Haftung übernommen werden.

3. Durchführung des Zirkusprojektes
Der Freiburger Projektzirkus FROG ist berechtigt, Abweichungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Vertrages vorzunehmen, soweit diese Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt des Zirkusprojektes nicht wesentlich beeinträchtigen.

4. Mindestteilnehmerzahl
Wenn bei den Maßnahmen die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, so kann der Freiburger Projektzirkus FROG bis zu sechs Tage vor dem Zirkusprojekt von dem Vertrag zurücktreten. Der Freiburger Projektzirkus FROG informiert den Kunden unverzüglich per Mail darüber.
Der bereits gezahlte Teilnehmerbetrag wird seitens des Freiburger Projektzirkus FROG zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.

5. Bezahlung
Der Gesamtbetrag / Teilnehmerbeitrag, ist ab erfolgter Anmeldung, bis spätestens sechs Wochen vor dem Zirkusprojekt per Überweisung auf das Konto des Freiburger Projektzirkus FROG fällig. Erst mit erfolgter Bezahlung, wird ein Teilnehmerplatz am Zirkusprojekt garantiert. Die Nichteinhaltung der Zahlungsmodalitäten bewirkt keine Auflösung des Vertrages. Die Ansprüche seitens des Freiburger Projektzirkus FROG bleiben auf jedem Fall unberührt.

Verkaufsgeschäfte für Material und Zubehör sind grundsätzlich per Vorkasse oder Barzahlung bei Lieferung zu begleichen.

6. Rücktritt des Kunden, Umbuchungen, Ersatzpersonen
Der Rücktritt vor einem Zirkusprojekt ist jederzeit möglich und sollte aus Beweissicherungsgründen schriftlich per Email und zusätzlich per Einschreiben erfolgen. Eine kurze telefonische Nachricht zur schnelleren Reaktion, wäre wünschenswert. Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung.

Tritt der Teilnehmer vom Vertrag zurück oder tritt der Angemeldete das Zirkusprojekt nicht an, so kann der Freiburger Projektzirkus FROG Ersatz für die ihm entstandenen Aufwendungen verlangen.
Nachstehende Rücktrittsgebühren werden erhoben:
Rücktritt von 30 bis 15 Tage vor Zirkusprojektbeginn: 25 % des Preises,
Rücktritt von 14 bis 1 Tag(e) vor Zirkusprojektbeginn: 50 % des Preises.
Am Starttag der Ferienmaßnahme 100 % des Preises.
Tritt der Teilnehmer ohne vorherige Rücktrittserklärung das Zirkusprojekt nicht an, so gilt dies als am Starttag erklärter Rücktritt vom Vertrag.
Bis zum Starttag des Zirkusprojekts kann der Kunde verlangen, dass eine Ersatzperson in die Rechte und Pflichten des angemeldeten Teilnehmers und dessen Anmeldenden eintritt, sofern er sich selbst um diese Ersatzperson bemüht.

7. Rücktritt durch den Freiburger Projektzirkus FROG
Der Freiburger Projektzirkus FROG kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Vertragspartner der Zahlungsverpflichtung nicht nachkommt oder die vereinbarten Vertragsbedingungen nicht einhält. Ein Rücktritt seitens des Freiburger Projektzirkus FROG ist ebenfalls möglich, wenn die Durchführung des Zirkusprojekts, infolge bei Vertragsabschluss nicht absehbar außergewöhnlicher Umstände, erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

Der Freiburger Projektzirkus FROG erwartet, dass die Teilnehmer die Grundregeln des Zusammenlebens in einer Gemeinschaft, die Hausordnung der Zirkusschule, des Freiburger Projektzirkus FROG und die Richtlinien der Trainer respektieren und beachten. Sollte ein Teilnehmer grob dagegen verstoßen oder wiederholt das Gemeinschaftsleben stören, gibt der Teilnehmer dem Freiburger Projektzirkus FROG die Möglichkeit, ihn ohne Erstattung des vollen oder anteilmäßigen Veranstaltungspreises von der weiteren Maßnahme auszuschließen und von seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten abholen zu lassen oder kostenpflichtig mit Begleitung nach Hause zu bringen. Verschwiegene Krankheiten oder für die Gruppe unzumutbare Verhaltensauffälligkeiten während des Aufenthalts können zum Ausschluss von der Teilnahme führen.
Kinder und Jugendliche, die einer besonderen Betreuung bedürfen, können nur nach vorheriger Absprache, an den Zirkusprojekten teilnehmen.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Nimmt der Teilnehmer einzelne Leistungen z.B. infolge vorzeitiger Abreise, wegen Krankheit oder aus sonstigen zwingenden, nicht vom Freiburger Projektzirkus FROG zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch auf anteilige Rückerstattung.

9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Reklamationen bei nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung müssen sofort als Mängelanzeige erfolgen. Ansprüche wegen nicht vertragsgerechter Erbringung hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Veranstaltung gegenüber dem Freiburger Projektzirkus FROG geltend zu machen. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung seitens des Freiburger Projektzirkus FROG, verjähren 6 Monate nach der im Vertrag vereinbarten Beendigung der Veranstaltung.

10. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages hat nicht die Unwirksamkeit des ganzen Vertrages zur Folge.

11. Mediendokumentation
Während des Zirkusprojektes werden Fotos und Videoaufzeichnungen erstellt um die pädagogische Arbeit zu dokumentieren. Ein Teil dieser Aufnahmen wird veröffentlicht (im Rahmen der Internetpräsenz, bei Fortbildungen, Workshops, Fotokollagen oder auf Flyern, etc.). Als Eltern erklären Sie sich damit einverstanden, dass Foto- und Videoaufzeichnungen angefertigt werden und veröffentlicht werden.

12. Gerichtsstand
Als Gerichtsstand für gerichtsverwertbare Streitigkeiten, wird für beide Seiten der Standort Freiburg im Breisgau / Deutschland vereinbart.

– Irrtum und Änderungen vorbehalten –
Stand 01/2017
Bei Rückfragen und Anregungen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
Daniel Brauer / Freiburger Projektzirkus FROG

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